Ein Täterbild beziehungsweise Phantombild wird zur Rekonstruktion von Gesichtern verwendet. Die darauf abgebildeten Personen sind potentielle Straftäter, welche anhand der Profilbilder identifiziert werden sollen. Das Phantombild setzt sich aus Zeugenaussagen und gegebenenfalls auch aus Aufnahmen von Überwachungskameras zusammen. Ein geschulter Zeichner fasst in einer von ihm erstellten Grafik die verschiedenen Hinweise zu einem Ganzen zusammen. Mittlerweile werden jedoch sogenannte Identikits verwendet. Dies sind Folien verschiedener Gesichtsmerkmale, die leicht voneinander variieren. Der Zeuge wählt dann beispielsweise ein ihm als passend erscheinendes Augenpaar aus. Anschließend wird die Folie der Augen mit weiteren Folien, welche Mundpartie, Nasenpartie, Haaransatz usw. abbilden, kombiniert und zu einem Gesicht zusammengefügt. Pro Partie kann zwischen ca. 200 Bildern gewählt werden. Dies ergibt insgesamt über 320 Milliarden Kombinationsmöglichkeiten. 
Die erstellten Phantombilder sind ein Bestandteil der Öffentlichkeitsfahndung. Dabei werden vorhandene Fotoaufnahmen oder gezeichnete Bilder des Täters für die Allgemeinheit zugänglich gemacht. So können Unbeteiligte Teil der Ermittlungen werden und Hinweise an die Polizei geben. Führt ein entsprechender Hinweis zur Überführung des Straftäters, steht dem Zeugen gegebenenfalls eine finanzielle Belohnung in Aussicht. In dem Link (siehe unten) ist eine Auflistung der aktuell meistgesuchten Personen in Europa enthalten.