Ein Subunternehmen arbeitet in Kooperation mit einem Hauptunternehmen. Das Subunternehmen wirkt an Aufträgen mit, die ein Hauptunternehmen verteilt. Vertraglich sind Leistungen festgehalten, die dieses Nebenunternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu leisten hat. Dafür wird es finanziell entlohnt. Dies wird in einem sogenannten Dienstvertrag festgehalten, wodurch das Haupt- mit dem Subunternehmen vernetzt ist. Allerdings ist das Subunternehmen rechtlich selbstständig und frei in seiner Art, wie es Aufträge ausführt.
In der Praxis kann man das Prinzip Subunternehmen anhand eines Fallbeispiels erklären. Wenn ein Unternehmen eine Anfrage bekommt auf einer Veranstaltung 120 Sicherheitskräfte zu stellen, es allerdings nur 80 zur Verfügung hat, dann ergibt eine solche Kooperation Sinn. Ein Subunternehmen beteiligt sich am Auftrag durch Personal. Durch Hinzuziehen dieses Partners könnten die noch fehlenden Sicherheitskräfte ergänzt werden. Auf der Veranstaltung tragen die Sicherheitskräfte der verschiedenen Unternehmen einheitliche Dienstkleidung. Ein Unterschied der Arbeitskräfte ist optisch nicht feststellbar.

Für das korrekte Ausführen des Auftrages haftet das Hauptunternehmen. Dazu gehören auch mögliche Fehler, die Angestellte des Subunternehmens verschulden. Aus diesem Grund sollte ein Werksvertrag zwischen Haupt- und Subunternehmen geschlossen werden. So entsteht eine Vertragskette, in der jeder von Leistungen des Anderen abhängt. Darin sind die zu erbringenden Leistungen festgehalten. Bei Zwischenfällen kann so der dafür Verantwortliche haftbar gemacht werden.