Unter stillem Alarm versteht man ein Alarmsignal, bei welchem kein Signalgeber im Innen- und Außenbereich des abzusichernden Objektes ertönt. Das Ziel ist den Täter nicht zu „erschrecken“, sondern ihn zu erwischen. So wird das detektierte Alarmsignal von der Gefahrenmeldeanlage (GMA) an eine externe Schaltstelle übermittelt. Bei Eingang eines solches Signals kann die hilfeleistende Stelle (NSL oder Polizei) entsprechende Gegenmaßnahmen unternehmen.