Definition

Anhand einer Stellenausschreibung suchen Sicherheitsunternehmen einen neuen Arbeitnehmer für einen Beruf in der Sicherheit. Das Stellengesuch ist die Aufforderung an einen breiten Personenkreis, sich auf für die gesuchte Tätigkeit zu bewerben.

Keine Ausschreibungspflicht für Wachunternehmen

Hierzu kann der Arbeitgeber die Dienste von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen oder private Vermittlungsfirmen beauftragen. 

Während im öffentlichen Sektor eine Stelle nur durch eine vorherige öffentliche Ausschreibung besetzt werden darf (§ 8 BBiG), entfällt diese Ausschreibungspflicht für gewerbliche Unternehmen. 

Diskriminierungsverbote

Allerdings haben Wachunternehmen Diskriminierungsverbote zu beachten. Gemäß § 11 AGG gilt § 7 AGG, demnach Stelenausschreibungen so formuliert werden müssen, dass sich ein potentieller Adressat nicht benachteiligt fühlen könnte. So wäre beispielsweise die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtshofes (BAG NAZ 2018, 33) rechtswidrig, da sich Bewerber mit Migrationshintergrund benachteiligt fühlen könnten.

Rechtfertigung von Benachteiligungen

Das allgemeine Diskriminerungsverbot gilt nicht ausnahmslos. Im Einzelfall können bestimmte Formen der Benachteiligung durch schützenswertere Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. 

Ein Wachunternehmer dürfte beispielsweise gezielt nach körperlich robusten Personal suchen, wenn die Bewachungstätigkeit dies erfordert und eine Altersgrenze festlegen.