Die Prüfung einer Tür, ob diese als sprengstoffhemmend anzusehen ist, erfolgt anhand eines normierten Prüfungsverfahren an einer zertifizierten Stelle (zum Beispiel die VS-Institute). Dies ist durch DIN EN 13541 festgelegt. Die Norm ersetzt die bis 2012 gültig gewesene DIN 52290 Teil 5. Das primäre Ziel einer sprengstoffresistenten Tür ist gemäß der Norm der Schutz menschlichen Lebens vor der lebensbedrohenden Wirkung von Sprengstoff. In dem Prüfungsverfahren wird eine sprengstoffartige Druckwelle anhand eines sogenannten Stoßrohres simuliert.
Bei sprengstoffhemmenden Türen ist darauf zu achten, dass diese nur einem allgemeinem Zweck zugeordnet sind. Bei Verbauung dieser Spezialgläser sollte in der Planungsphase ein Sprengstoffexperte hinzugezogen werden.