Unter Sprengstoff versteht man explosionsgefährliche Stoffe, die ihrer Bestimmung nach durch mechanische, thermische oder eine andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können. Von der Definition ausgenommen sind Gase, die allerdings auch eine explosive Wirkung entfalten können (zum Beispiel Wasserstoff).
Generell werden als sprengkräftig Stoffe bezeichnet, die zur Detonation geführt werden können. Dies schließt auch das Zündmittel mit ein. Eine Explosion im chemischen Sinne bedeutet: ein brennbarer Stoff setzt in Verbindung mit Sauerstoff (große) Mengen an Energie frei. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Brennvorgang verläuft diese exotherme Reaktion wesentlich schneller und dies ist mit einer Volumenvergrößerung verbunden, die die ursprüngliche Größe des Sprengmittels häufig um ein 10.000- bis 15.000-faches überschreitet. Die immense Kraft, welche innerhalb weniger Millisekunden ausgelöst wird, hat eine Druckwelle zur Folge. Diese wird auch als Stoßfront bezeichnet und nimmt mit zunehmender Entfernung rasch ab.

Gemäß DIN 20163 werden Sprengstoffen in zwei Klassen unterteilt:
– militärische Sprengstoffe (zum Beispiel TNT)
– gewerbliche Sprengstoffe (Wettersprengstoffe für Verwendung unter Tage oder Gesteinssprengstoffe z. B.)

Selbstlaborate
Als Selbstlaborate werden selbst hergestellte explosionsgefährliche Stoffe bezeichnet. Im Gegensatz zu Sprengstoffen gelten diese als nicht handhabungs- und transportsicher. Der Umgang und die Herstellung dessen ist lebensgefährlich und daher vom Gesetzgeber verboten. Selbstlaborate werden in der Regel zu kriminell oder terroristisch motivierten Taten konstruiert. Die Verwendung von Sprengstoff ist genehmigungspflichtig. Der rechtlicher Rahmen ist durch das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe von 1969 gegeben.