Defintion

Die sogenannte Spindrevision ist ein Mittel der Beweissicherung im Falle eines Diebstahls. Eine Spindevision liegt vor, wenn der ertappte Täter den privaten Sicherheitskräften einen freiwilligen Einblick in seinen Spind oder sonstige Behälter gewährt. Anhand dieser Maßnahme kann geklärt werden, ob weiteres Diebesgut versteckt wurde. Die Spindrevision kann erfolgen, wenn Mitarbeiter kriminell geahndet haben.

Durchführung

Eine Spindrevision sollte von mindestens zwei Personen durchgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Maßnahme freiwillig ist und auf Diskretion geachtet werden sollte. In einem weiteren Schritt wird der Durchsuchte über arbeitsrechtliche Schritte der Personalabteilung bzw. Geschäftsleitung aufgeklärt. Anschließend wird die Herausgabe der Gegenstände verlangt und gegebenenfalls die Polizei verständigt. Der gesamte Vorgang ist protokollarisch festzuhalten.