Eine Absperrung gilt als Sicherheitszaun, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Mindesthöhe von 2,50 m
- Übersteigerschutz
- engmaschig, um Durchgangsschutz zu gewährleisten
- geradliniger Verlauf
- Unterkriech- bzw. Untergrabschutz von mindestens 80 cm unter der Erdoberfläche
In der mündlichen Prüfung zur Sachundeprüfung gem. § 34 a GewO wird häufig nach der Beschaffenheit und Beispielen gefragt. Mindestens vier Arten von Sicherheitszäunen sollte der Prüfling nennen können:
- Maschendrahtzaun
- Drahtgitterzaun
- Streckgitterzaun
- Stahlprofilrahmenzaun