Allgemeines
Unter Sicherheitsmängeln versteht eine negative Abweichung des „Ist-Zustandes“ vom „Soll-Zustand“ einer Sache, wodurch Vermögenswerte und Interessen in Gefahr gebracht werden. Der Mangel kann zum Beispiel zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit eines Menschen, Zerstörung oder Beschädigung einer Sache führen oder Umweltschäden hervorrufen.
Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Prüfung
Sicherheitsmängel und damit einergehende Gefahren und Risiken werden durch regelmäßige Instandhaltungsarbeiten verhütet. Im Sinne der sogenannten Betriebssicherheitsverordnung meint Instandhaltung jede Maßnahme zur Erhaltung oder Rückführung einer Sache in den Soll-Zustand.
- Inspektion meint die Überprüfung von Abläufen oder Sachmitteln. Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob gegebenfalls eine negative Abweichung vom Soll-Zustand vorliegt
- Wartungsarbeiten umfassen Kontrollmaßnahmen und den Austausch von Bauteilen und andere Erhaltungsmaßnahmen. Zum Beispiel das Schmieren von Getrieben oder Austausch von Verschleißprodukten.
- Als Instandsetzung bezeichnet man den Austausch von defekten Teilen.
- Schließlich wird das Objekt erprobt und nach einem Testdurchlauf ermittelt, ob der Sicherheitsmangel behoben werden konnte oder nicht
Sicherheitsmängel im Arbeitsrecht
Treten Sicherheitsmängel in einem Arbeitsverhältnis (§ 611a Abs. 1 BGB) auf, hat dies besondere Konsequenzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen unterschiedliche Verhaltenspflichten. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers: „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Der Begriff der Erforderlichkeit ist dehnbar und wird konkretisiert durch eine Zielsetzung und anschließende Gefährdungsbeurteilung.
Eine Gefährdungsbeurteilung entspricht etwa einer Inspektion, da der Arbeitsplatz auf bestimmte Risiken überprüft wird, die möglicherweise auftreten können. Die Gefährdungsbeurteilung kann an eine externe Fachkraft übertragen werden. Zum Beispiel eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS). Die Beschäftigten sind nach Evaluierung der Risiken über Sicherheit und Gesundheitsschutz angemessen zu unterweisen. Eine Unterweisung umfasst gemäß § 12 ArbSchG alle Anweisungen und Erläuterungen, die für eine sicherheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung nötig sind. Bloße Floskeln oder allgemeine Aussagen reichen nicht aus. Es kommt auf die Unterweisung über die konkrete Beschaffenheit des Arbeitsplatzes an.
Zu den Aufgaben der Arbeitnehmer zählt es, das betriebliche Sicherheitskonzept umzusetzen. Wird Sicherheitsmitarbeitern beispielsweise Persönliche Schutzausstattung (PSA) zur Verfügung gestellt, muss die PSA bei Dienstantritt getragen werden. Die Sicherheitskräfte müssen sich vor jeder Schicht vergewissern, dass keine Sicherheitsmängel vorliegen. Zeigt sich ein Mangel während der Tätigkeit, muss die Wachdienstleistung unterbrochen werden und der Mangel dem Arbeitgeber angezeigt werden.
Siehe auch
- Arbeitsschutzgesetz
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- Persönliche Schutzausstattung
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unterweisung