Als Sicherheitskurier wird ein privater Sicherheitsdienstleister aus dem Transportwesen bezeichnet. Dem Grundsatz des Sicherheits- und Bewachungsgewerbe nach, führt der Sicherheitskurier vornehmlich Aufgaben zum Geld- und Werttransport aus. Der Beruf des Sicherheitskuriers ist nicht mit dem eines Sicherheitsmitarbeiters zu verwechseln. Die Anforderungen an den Kurier sind weitaus höher, Unterschiede gehen aus § 34 GewO und der Bewachungsverordnung hervor. Ein Sicherheitskurier ist mit der Bewachung fremden Eigentums betraut und hat eine höhere Verantwortung als Speditions- oder Logistikkuriere, welche ausschließlich mit dem Transport befasst sind. Im Unterschied zu Kurieren, welche in Spezialfahrzeugen unterwegs sind, tritt der klassische Sicherheitskurier in ziviler Kleidung auf.