Allgemeines

Die Abkürzung ÖPNV steht für öffentlicher Personennahverkehr. Die Sicherheit von Bussen und Bahnen ist grundsätzlich Sache des Staates. Der Sicherheitssektor um das Thema Personenbeförderung stellt jedoch ein gängiges Beispiel dar, nach welchem der Staat Aufgaben an private Dienstleister abgibt. Im Rahmen von Bewachungsdienstleistungen erfolgt dies häufig im Rahmen eines Private Public Partnerships. Die Tätigkeiten von Sicherheitsmitarbeitern im ÖPNV ist vergleichbar mit den Dienstleistungen einer City-Streife und dem Objektschutz.

Aufgaben

Im Fokus der Sicherheitskräfte steht der Schutz andere Fahrgäste vor Straftaten. Im Übrigen sollen  die Verkehrsbetriebe vor Kriminalität geschützt werden. Durch die bloße Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern werden die Zahl von Sachbeschädigungen an Bahnhöfen und Fahrzeugen sowie Diebstähle verhindert. Des Weiteren können Sicherheitskräfte dazu eingesetzt werden, bei technischen Defekten oder in Evakuierungssituationen einen geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. 

Neben der Verhütung und Bekämpfung von Gefahren gehen Sicherheitsmitarbeiter im ÖPNV jedoch auch einem weiteren Aufgabenbereich nach. Das Personal dient als Ansprechpartner von Gästen im Fall von Zugausfällen oder Verspätungen. Diese Funktion ließe sich unter dem Thema Service zusammenfassen. Die Tätigkeit der Sicherheitsmitarbeiter ist daher doppeldeutig. Einerseits stellt jeder Gast eine potentielle Bedrohung für andere Gäste dar und ist damit als mögliche Gefahrenquelle zu observieren. Andererseits ist jeder Gast auch „Kunde“ und hat das Recht auf eine höfliche und zuvorkommende Behandlung.

 

Sachkundeprüfung

Sicherheitsmitarbeiter im ÖPNV benötigen grundsätzlich den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Abschluss einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Anders als bei einem Unterrichtungsverfahren reicht die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren nicht aus. Der Erwerb von sicherheitsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten muss anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung nachgewiesen werden. Der schriftliche Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Sofern eine Mindestzahl an Fragen richtig beantwortet wird, erfolgt eine Einladung zu einem mündlichen Gespräch. Dieses Gespräch findet oftmals in Gruppen von ca. 3 Personen statt.