Der Sicherheitsbevollmächtigte verwaltet leitende Angehörige eines Unternehmens und ist für die Sicherheit und den Geheimschutz zuständig.
Die Tätigkeiten des Geheimschutzes leiten sich von Weisungen und Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ab. Ein Sicherheitsbevollmächtigter hat Befugnisse über sämtliche Maßnahmen der Sicherheitsüberprüfung und hat Kenntnisse über die normgemäße Aufbewahrung von Verschlusssachen.

Neben dem Schutz materieller Dinge, ist der Sicherheitsbeauftragte auch mit dem Datenschutz befasst. Daraus ergeben sich Kooperationen mit anderen Beauftragten, die eine funktionale Sonderstellung besitzen. So arbeitet der Sicherheitsbeauftragte auch mit Korruptionsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen. Nicht selten ergeben sich Interessenskonflikte aus den unterschiedlichen Sicherheitsbereichen. Beispielsweise kollidiert Datenschutz mit der Überwachung von Mitarbeitern.