Kurzerklärung

Unter einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz: SiGePlan) versteht man ein schriftliches Dokument, das zur Konkretisierung von Vorschriften zur Arbeitssicherheit an Baustellen dient und die teils komplexen und nur schwer zu überblickenden Vorschriften verständlicher machen soll.

Verantwortlichkeit

Ein SiGePlan muss erstellt werden, wenn

  1. mehrere Arbeitgeber ihre Mitarbeiter entweder gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle beschäftigen
  2. und auf der Baustelle besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV durchgeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung ist der Koordinator für die Ausarbeitung und Ausfertigung des SiGePlans verantwortlich. Koordinator ist entweder der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 BaustellenVO beauftragter Dritter. Der Arbeitgeber muss die Vorgaben des Koordinators auf Grundlage des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigen, § 5 Abs. 1 BaustellenVO.

Umfang

Der Inhalt des SiGePlans umfasst alle relevanten Informationen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle erforderlich sind. Zu den typischen Inhalten gehören:

  1. Projektbeschreibung: Eine kurze Beschreibung des Projekts oder der Baustelle, einschließlich des Standorts und des Zwecks.
  2. Gefährdungsbeurteilung: Eine detaillierte Analyse der potenziellen Gefahren und Risiken, die auf der Baustelle auftreten können, sowie der Personen, die von diesen Gefahren betroffen sein könnten.
  3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen: Der Plan sollte klare und spezifische Maßnahmen enthalten, die ergriffen werden, um die identifizierten Gefahren zu vermeiden, zu reduzieren oder zu kontrollieren. Dies kann die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Schulungen, Sicherheitsvorkehrungen für bestimmte Arbeitsprozesse und Notfallpläne umfassen.
  4. Organisation und Zusammenarbeit: Der SiGePlan sollte die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Arbeitgebern, Unternehmern und Beschäftigten beschreiben, um eine reibungslose Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.
  5. Dokumentation und Berichterstattung: Der Plan sollte festlegen, wie Sicherheitsbegehungen, Unfälle oder sicherheitsrelevante Ereignisse dokumentiert und gemeldet werden.
  6. Notfallmaßnahmen: Der Plan sollte klare Anweisungen für den Umgang mit Notfällen und Unfällen auf der Baustelle enthalten, einschließlich der Kontaktdaten von Notdiensten.
  7. Bauzeitenplan: Es kann hilfreich sein, einen Bauzeitenplan in den SiGePlan aufzunehmen, um den zeitlichen Ablauf der Arbeiten und die damit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan je nach Art des Projekts, der Branche oder der Arbeitsumgebung unterschiedliche spezifische Anforderungen haben kann. Der Plan trägt jedoch dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheitsfragen zu schärfen, das Unfallrisiko zu minimieren und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Siehe auch: