Die Abkürzung „SiBe“ steht für Sicherheitsbevollmächtigter. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist mit der Aufrechterhaltung des Geheimschutzes betraut. Er entwickelt Maßnahmenpläne, die dem Schutz von Informationen dienen. Auch wenn er in der freien Wirtschaft tätig ist, unterliegt er den Weisungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der SiBe hat eine beratende und leitende Funktion im Bereich des Geheimschutzes. Er ist der Geschäftsleitung unterstellt, ausschließlich mit Informationen ausgestattet, die für seine Tätigkeit relevant sind und hat daher wenige Berührungspunkte mit anderen Bereichen des Betriebs.