Überblick

Die englischsprachige Bezeichnung Shopguard wird alternativ für Kaufhausdetektive verwendet. Kaufhausdetektive sind im Einzelhandel tätig. Sie fungieren einerseits als Servicekraft und Ansprechpartner. Andererseits überwachen sie die Verkaufsfläche und ergreifen vorbeugende Maßnahmen, um Inventurverluste zu verhindern. Die Wachkräfte üben zudem das Hausrecht aus, um für die Sicherheit der Kundschaft und der Mitarbeiter zu sorgen. 

Voraussetzungen

Die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums ist nach § 34a GewO erlaubnispflichtig. Die Gewerbeerlaubnis wird nur zuverlässigen Wachkräften erteilt. Dies setzt unter anderem ausreichende berufliche Kenntnisse voraus. Während in der Sicherheitsbranche allgemein der Nachweis der Unterrichtung ausreicht, müssen Shopguards eine Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen. Diese Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test und einem mündlichen Nachgespräch zusammen. 

Neben der Sachkundeprüfung können weitere Kenntnisse erlangt werden. Zum Beispiel anhand der IHK-Prüfung zur Sicherheitskraft im Handel. Diese Weiterbildungsangebot kann das berufliche Fortkommen erleichtern und die Karrierechancen steigern. In rechtlicher Hinsicht ersetzt es aber nicht die Sachkundeprüfung.

Ausnahmen

Von der Sachkundeprüfung sind allerdings Personen befreit, die bereits über einen anderen, höheren Abschluss in der Sache verfügen. Dazu zählen insbesondere Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder bei der Polizei und Justiz im mittleren Dienst.

Ebenso ist § 34a GewO nicht anwendbar, wenn eigene Rechtsgüter bewacht werden. Dies ist der Fall, wenn der Shopguard unmittelbar bei dem Kaufhaus angestellt ist. Dienstleister in Selbstständigkeit oder Mitarbeiter externer Sicherheitsdienste bewachen fremde Rechtsgüter. Wer durch einen Arbeitsvertrag nach 611a Abs. 1 BGB mit dem Unternehmen selbst verknüpft ist, der bewacht nicht fremde Rechtsgüter.  

Tätigkeit

Sicherheitsdienstleistungen im Einzelhandel sind eine eigene Sparte mit ihren ganz eigenen Herausforderungen. Die Stellung des Shopguards bewegt sich in einem Spannungsfeld. Die Besucher des Geschäfts stellen auf der einen Hand ein abstraktes Risiko für die Sicherheit der übrigen Gäste dar und damit eine potentielle Bedrohung. Auf der anderen Hand ist jeder Besucher als Kunde entsprechend serviceorientiert und offen zu behandeln. Der Shopguard muss also stets zwischen diesen Rollen „wechseln“ können und seine Sicherheitstätigkeit möglichst im Hintergrund ausführen. 

Shopguards haben insbesondere Inventurverluste zu verhindern. Diese betrugen allein in Deutschland im Jahr 2020 ca. 3,36 Milliarden Euro. Dabei legt die Wachkraft eine Fokus auf die typischen Delikte in Supermärkten: Diebstahl, Unterschlagung und Betrug. Er setzt sich mit den Taktiken von Tätern auseinander und entlarvt Betrugsmuster.

Rechte

Shopguards können im Falle eins Angriffes oder eine Gefahr Abwehrmaßnahmen ergreifen. Rechtliche Grundlage sind die sogenannten Jedermannsrechte. Also die Summe an Befugnissen, welche einer Privatperson zur Verteidigung zustehen. Dazu zählen insbesondere Notwehr, Nothilfe und Notstandsrechte. Diese sind strafrechtlich vor allem in §§ 32, 34 StGB normiert und zivilrechtlich in den §§ 227ff., 904 BGB. Überdies gibt es noch das Recht auf vorläufige Festnahme einer Person, § 127 Abs. 1 StPO. 

Neben den Jedermannsrechten sind Warendetektive jedoch auch mit dem Hausrecht versehen. Auf Grundlage dessen kann ein Hausverbot erteilt werden. Widersetzt sich der Störer gegen das Hausverbot, kann es anhand von Notwehrrechten gegebenfalls mit dem verhältnismäßigen (!) Einsatz physischer Gewalt zwangsweise durchgesetzt werden.