Personen, die ihre Lebensgrundlage nicht in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis erwirtschaften, sondern einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, bezeichnet man als Selbstständige. 

Im Unterschied zu einem angestelltem Wacharbeiter sind selbstständige Sicherheitskräfte in keinen fremden Betriebsablauf eingegliedert. Das heißt, es gibt keinen vorgesetzten Sicherheitsunternehmer, der den Mitarbeitern Weisungen erteilen kann. Selbstständige können ihre Arbeitszeiten frei bestimmen. Die Dienstzeiten setzen sich aus Wachauftragen zusammen, welche Selbstständige angenommen haben. Selbstständige Wachpersonen bestimmen anhand des Umfangs aus Wachaufträgen selbst, wie viel sie verdienen. 

Die rechtlichen Freiheiten auf der einen Seite führen zu einer höheren Verantwortung und weitreichenderen Verpflichtungen andererseits. So entfällt etwa der Anspruch auf bezahlten Urlaub. Daher arbeiten freiberufliche Sicherheitskräfte häufig in einem höheren Arbeitspensum. Ebenso richten sich die Einkünfte nach der Auftragslage. Der Selbstständige trägt dabei, anders als der Arbeitnehmer, das Risiko, ausreichend Gewinn zu erwirtschaften. Weiterhin sind steuerrechtliche Verpflichtungen, wie das Erstellen einer Umsatzsteuererklärung zu beachten.