Allgemeines

Unter einem Schutzraum versteht man einen durch bauliche Vorrichtungen besonderes geschützten Zufluchtsort, der im Falle einer Naturkatastrophe oder Krieg aufgesucht werden kann. Es gibt sowohl Schutzräume, die staatlich betrieben werden (zum Beispiel Bunkeranlagen) und private Zufluchtsorte (Kellerräume o. Ä.).

Seit dem Jahr 2007 erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland ein kontinuierlicher Rückbau oder Verkauf von Bunkeranlagen. Im Zuge der sogenannten „Sicherheitswende“ zu Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 wurde dieser Prozess gestoppt. Die derzeit 487.566 zu Verfügung stehenden Schutzplätze sollen saniert und das Kontingent ausgebaut werden.   

Ausstattung

Ob und wie lange ein Schutzraum aufgesucht werden kann, hängt von dessen Ausstattung ab. Fluchträume, die einen sogenannten Grundschutz gewährleisten, können Menschen mindestens 10 Stunden und maximal etwa zwei Wochen beherbergen. 

Schutzdimensionen

Ein Grundschutz gewährleistender Schutzraum schützt vor Gefahren für Leib und Leben durch: