Unter der Schuldnerliste versteht man ein amtlich geführtes Verzeichnis, welches daher auch als Schuldnerverzeichnis bezeichnet wird und Rückschlüsse auf die Bonität und Liquidität einer Person zulassen. Die Liste wird gemäß § 882 ZPO am zentralen Volltstreckungsgericht geführt. Darin sind persönliche Angaben von Schuldnern enthalten und der Höhe ihrer geschuldeten Summe. Ein Eintrag erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Verletzung von Pflichten aus einer Zwangsvollstreckung. Damit ist das Schuldernverzeichnis vor allem bei Kreditgeschäften, Darlehen und Ratenverträgen von Bedeutung. Es ermöglicht begrenzt Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit eines möglichen Geschäftspartners.