Unter Schlagstock versteht man eine Schlagwaffe aus der Kategorie sogenannter Schlag- und Suchtwaffen. Der Gegenstand hat eine längliche, zylinderartige Form und wird aus Aluminium, Kunststoffen oder Gummi hergestellt. Schlagstöcke, die zusätzlich eine leicht abstehende Griffhalterung besitzen, werden als Tonfa bezeichnet und beispielsweise von der Polizei verwendet. 
Der Teleskopschlagstock besteht aus zwei bis drei ineinander passenden Segmenten. Im Unterschied zur konventionellen Schlagwaffe ist dieser ausfahrbar, dessen Länge manuell durch Herausziehen oder eine Schleuderbewegung expandiert.

Schlagstöcke aller Art fallen unter das Waffengesetz. Das Führen in der Öffentlichkeit ist nur von dazu berechtigten Personen erlaubt, die Waffe zählt also nicht zu den verbotenen Gegenständen. Besitz und Erwerb sind bei Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich legitim. Das Mitführen von Schlagstöcken bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen stellt allerdings eine Straftat dar. Schlagstöcke dürfen zu Verteidigungszwecken von privaten Sicherheitsdiensten verwendet werden und zählen zur Schutzausrüstung der Branche.