Das Schikaneverbot ist ein Rechtsgrundsatz des Zivilrechts. Er ist in Paragraf 226 BGB zu finden: Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. Das Zivilrecht behandelt die Rechte unter Privatpersonen. Also von juristischen und natürlichen Personen. Durch das Verbot schikanöser Behandlung greift der Staat in die Privatautonomie ein. Grundsätzlich darf man frei entscheiden, wie man mit seinen Rechten umgeht. Aber wenn diese Rechte missbraucht werden, verliert der Ausübende seine Schutzwürdigkeit und eine Einschränkung ist dann geboten. Wann im Einzelnen Schikane vorliegt, hat das zuständige Gericht zu entscheiden. Grundsätzlich wird angenommen, dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Der Kläger muss beweisen können, inwieweit er schikaniert wurde. Die Beweislast liegt bei ihm. Das Schikaneverbot häufig in Nachbarschaftsstreiten zur Anwendung. Ein Verstoß gegen Paragraf 226 BGB liegt beispielsweise vor, wenn ein Eigentümer eines Grundstückes jedermann ermöglicht, dieses als Weg zu benutzen, aber eine einzige Person unsympathisch findet und von dem Recht ausschließen möchte.