Unter einer Sache versteht man im Zivilrecht gemäß §90 BGB körperliche Gegenstände. Das Zivilrecht wird auch Privatrecht genannt, da es die Rechtspositionen zwischen Privatpersonen (juristische Personen und natürliche Personen) regelt.

Sachen sind greifbare Gegenstände (Mobilien) wie der Griff einer Tür oder das Mobiltelefon. Aber auch unbewegliche Dinge (Immobilien) wie Grundstücke oder Häuser fallen unter den Sachbegriff. Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen.