Eine mögliche Variante biometrischer Identifikationssysteme bestimmt in der sogenannten Retina-Erkennung.

 

Biometrische Einordnung

Die Retina bezeichnet die Anordnung der Blutgefäße auf der hinteren Netzhaut. Diese im Augenhintergrund liegende Struktur ist einzigartig in ihrer Verteilung, ihrer Form und ihrem Muster. Daraus ergibt sich die gemessene Eigenheit, welche sich letztendlich das Erkennungssystem zunutze macht.

 

Technologie

Die biometrischen Muster entstehen, wenn einstrahlendes Licht von der Retina aufgenommen wird. Aufgrund der geringen Größe kann das Erkennungsverfahren nur mithilfe von Spezialkameras durchgeführt werden, die die sensiblen Eigenschaften einer Retina erfassen können. So ist die Einzigartigkeit der Retina schon seit den 1970er-Jahren bekannt, eine marktreife Umsetzung erfolgte erst im Jahr 1981.

 

Komponenten eines RI-Systems

Ein RI-Erkennungssystem basiert in der Regel aus drei Komponenten: einer Kamera, einem Phasen-Korrektur-Modul sowie einem Vergleichsmodul. Der Bildsensor führt einen kreisförmigen Scan durch, welcher anschließend in digitaler Form zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird. Dabei können Abweichungen von -7 bis +3 Dioptrien vom Phasen-Korrektur-Modul berücksichtigt werden.

 

Registrierung, Verifikation, Identifikation

Bei der Registrierung ist unbedingt die korrekte Ausrichtung des Scanners zum Auge zu beachten. Es müssen mehrerer Scans durchgeführt werden, um einen qualitativen Mittelwert für die Datenbank zu erlangen. Dem Nutzer wird in der Regel eine Identität, bestehend aus Name und PIN, zugewiesen. Die Identifikation besteht aus der Eingabe des zugewiesene PIN-Codes sowie dem Scan. Meist wird ab einer Korrelation von 0,7 zwischen Aufnahme und dem Scan aus der Datenbank eine korrekte Korrelation angenommen.