Unter Rehabilitation versteht man in der Arbeitssicherheit die Summe aller Maßnahmen, welche zur geistig-seelischen Regeneration eines Verletzten unternommen werden. Ein Arbeitsunfall hinterlässt oftmals nicht nur körperliche Schäden. Durch traumatische Ereignisse kann die psychische Gesundheit nachhaltig beschädigt worden sein. Zum Beispiel im Wachgewerbe das Erlebnis eines Raubüberfalls bei Geld- und Werttransporten. Dies führt dann dazu, dass die vertraute Arbeitstätigkeit aufgrund mentaler Barrieren nicht mehr aufgenommen werden kann.
Um diese Schranken zu überwinden und dem Betroffenen anhand einer Wiedereingliederung einen Weg zurück in die Normalität zu bahnen, kommen verschiedene Behandlungsmaßnahmen in Betracht. Diese lassen sich einteilen in drei Formen:
- Reha-Maßnahmen im engeren Sinne
- psychotherapeutische Unterstützung
- begleitende Maßnahmen während des Wiedereingliederungsprozesses
Reha im engeren Sinne meint solche Maßnahmen, die unmittelbar an entstandene Schäden des Betroffenen anknüpfen und diese bestmöglich lindern sollen. Psychotherapeuten können vor allem vorbeugende Hilfe leisten. Bevor es zu psychisch bemerkbaren Schäden gekommen ist, kann einer Trauma-Erfahrung gezielt entgegengewirkt werden.
Schließlich kann die Wiedereingliederung schrittweise erfolgen. Der Mitarbeiter sollte hierzu Ansprechpartner haben, welche bei einer betrieblichen Arbeits- und Belastungserprobung zur Seite stehen.