Rechtsschutz ist ein Oberbegriff für die Summe an juristischen Möglichkeiten, welche im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht beansprucht werden können. Rechtsschutz ist  ein wichtiges Merkmal eines effektiven, durchsetzungsfähigen und gerechten Rechtsstaates. Die Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Staat sind sogar als Grundrecht in Art. 19 IV GG zugesichert. Darüber hinaus gibt es Rechtsschutz in Konflikten mit anderen Privatpersonen.