Eine Rechnung ist ein Dokument, welches eine Forderung enthält und dem Schuldner Aufschluss über den zu zahlenden Betrag gibt. In dem Dokument werden diejenigen Waren und Dienstleistungen aufgelistet, aus denen die Zahlungsaufforderung hervorgeht. Um dieses Dokument rechtsgültig zu machen, ist bei der Rechnungserstellung Verschiedenes zu beachten.
Folgende Angaben müssen in der Rechnung enthalten sein:
– Den vollständigen Namen und Anschrift des Rechnungsausstellers und des Rechnungsempfängers
– die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– das Ausstellungsdatum
– eine Rechnungsnummer
– die Menge sowie den Umfang und die Art der Leistung
– den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
– das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (Netto-Betrag). Mögliche vereinbarte Preisnachlässe – müssen ebenfalls angegeben werden.
– den anzuwendenden Steuersatz oder gegebenenfalls den Hinweis auf eine Steuerbefreiung
– einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Dokuments

Für Kleinstbeträge unter 150,00 Euro müssen lediglich diese Angaben enthalten sein:
– den vollständigen Namen und Anschrift des Rechnungsausstellers und des Rechnungsempfängers
– das Ausstellungsdatum
– die Menge sowie den Umfang und die Art der Leistung
– das Entgelt inklusive dem darauf anfallenden Steuerbetrag
– den anzuwendenden Steuersatz oder gegebenenfalls den Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auf ihren Rechnungen überdies ihre Registrierungsnummer aufführen. Innerhalb von sechs Monaten nach Ausführen der Leistung ist das Unternehmen dazu verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen. Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Zahlungsfrist richtet sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen 30 Tagen nach Erhalt des Dokuments oder einer individuell getroffenen Absprache.