Ab dem 21. April 2018 tritt die neue PSA-Verordnung 2016/425 in Kraft, worin Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA geregelt sind und nach welchen Anhaltspunkten ein konkretes Produkt in die zugehörige Risikokategorie eingeordnet wird.  Die Verordnung ersetzt nationale Regelungen des Arbeitsschutzes und führt zu einer Angleichung von Sicherheitsstandards auf dem europäischem Binnenmarkt. Während früher nur Hersteller Kontrolle unterzogen wurden, erfasst die neue Verordnung auch Händler und Importeure.

Produkte der ersten Kategorie unterliegen fortan internen Fertigungskontrollen. Persönliche Schutzausrüstung, die Schutz vor Risiken der Gruppe II leistet, muss zusätzlich einer Baumuster-Prüfung standhalten. Die Kontrollen werden von notifizierten Stellen mit entsprechender Baumuster-Prüfbescheinigung durchgeführt. Produkte der dritten Kategorie werden nicht nur einer internen Fertigungskontrolle und Baumuster-Prüfung unterzogen. Zusätzlich werden Produktprüfungen oder Prüfungen des Produktionsprozess in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Nach bestandener Prüfung werden dem Hersteller, Händler oder Importeur Zertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verliehen.

Hier gibt es nähere Informationen zur PSA:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/psa/