2013 wurden außerdem zwei neue Verordnungen vom Bundeskabinett eingeführt, welche den Einsatz von Sicherheitskräften zur Piratenabwehr regeln. Darin geht es insbesondere um die Zulassung solcher Sicherheitsdienste für den Einsatz auf hoher See. Die verpflichtenden Zulassungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.