Berufsbild

Unter Pfortendienst versteht man eine Tätigkeit aus dem Sicherheitsgewerbe, welche der Durchführung von Zutrittskontrolle und dem Lenken von Besucherströmen dient. 

Pfortendienste befinden sich oftmals an den Eingangsbereichen und Ausfahrten von Firmengeländen und Produktionsstätten. Die Pforte ist durch Sicherheitskräfte besetzt. Die Mitarbeiter sind dafür zuständig, das Ein- und Ausführen von Waren zu beaufsichtigen. Außerdem kontrollieren sie den Zugang von anderen Personen.

Durch den Pfortendienst sollen Diebstähle, Einbrüche, Sachbeschädigungen und die Vertraulichkeit betrieblicher Geheimnisse gewahrt werden. Darüber hinaus erfüllt ein Pförtner auch repräsentative Zwecke. Der Pfortendienst ist faktisch das Aushängeschild einer Firma. Dessen Angehörige sind die ersten Mitarbeiter, welche eine andere Person zu Gesicht bekommt. Gegenüber fremden Personen erfüllt der Pfortendienst auch Servicefunktionen. Indem er etwa beim Aufsuchen eines bestimmen Gebäudeteils Hilfe leistet. 

Durchführen von Zugangskontrollen

Zugangskontrollen werden entweder manuell oder teils automatisiert durchgeführt. Die Mitarbeiter des Werkes weisen sich in der Regel durch ihren Firmenausweis aus. Dieser Ausweis wird in Form einer Chipkarte mit einem Lichtbild oder einer individuellen Nummer ausgestellt. Die Chipkarte kann einem Pförtner vorgezeigt werden. Bei automatisierter Abwicklung wird die Prüfung von einem digitalen Erfassungsgerät ausgeführt. Anstelle eines Ausweises können sich Angehörige der Firma auch durch einen Schlüssel, einen RFID-Chip oder der Eingabe eines Kennwortes autorisieren.  

Lenken von Besucherströmen

Neben dem Erfassen von Mitarbeiter ist die Pfote auch für das Abwickeln von Besuchern zuständig. Das Eintreffen von Besuchern wird an der Pforte zu Protokoll genommen und gegebenfalls ein Besucherausweis ausgestellt. Anhand des Besucherausweises können sich Mitarbeiter innerhalb des Werkes autorisieren.