Kurzerklärung

Personenschutzfachkraft (IHK) steht für Absolventen, die eine Weiterbildung im Bereich des Personenschutzes erfolgreich absolviert haben. Die Weiterbildung zur Personenschutzfachkraft (IHK) richtet sich an Personen, die im Bereich der persönlichen Sicherheit und des Personenschutzes tätig sein möchten. Die IHK (Industrie- und Handelskammer) bietet solche Weiterbildungen an, um Fachkräfte auszubilden, die in der Lage sind, prominente Personen, hochrangige Führungskräfte, Politiker oder andere gefährdete Personen vor potenziellen Gefahren zu schützen.

Inhalte

Die genauen Inhalte und Anforderungen können je nach Anbieter und Region variieren, aber typischerweise deckt die Weiterbildung zur Personenschutzfachkraft folgende Themen ab:

  1. Grundlagen des Personenschutzes: Dies umfasst rechtliche Rahmenbedingungen, ethische Aspekte, Risikoanalyse und Gefährdungseinschätzung.
  2. Kommunikation und Verhaltenstraining: Hier lernen die Teilnehmer, wie sie in Konfliktsituationen deeskalieren können, effektive Kommunikationsstrategien anwenden und angemessen auf Bedrohungen reagieren können.
  3. Selbstverteidigung und Nahkampftechniken: Grundlegende Kenntnisse in Selbstverteidigung und Nahkampf können ein wichtiger Teil der Ausbildung sein, um die Sicherheit der geschützten Person zu gewährleisten.
  4. Fahrzeug- und Gebäudesicherheit: Wie man sicher fährt, Risiken im Straßenverkehr minimiert und Gebäude auf mögliche Gefahren hin überprüft, kann ein weiterer Bestandteil sein.
  5. Erste Hilfe und medizinische Grundlagen: Ein Verständnis von Erster Hilfe und grundlegenden medizinischen Notfallmaßnahmen ist unerlässlich, falls Verletzungen auftreten.
  6. Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen: Wie man Sicherheitspläne entwickelt, Überwachungsmaßnahmen plant und Sicherheitsrisiken minimiert.
  7. Technische Sicherheitsausrüstung: Kenntnisse über moderne Sicherheitstechnologien wie Alarmanlagen, Überwachungssysteme usw.
  8. Rechtliche Aspekte: Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Personenschutz und Datenschutz. Insbesondere Kenntnisse der Möglichkeiten und Grenzen von Verteidigungsrechten. Eventuell wird die Weiterbildung auch mit Prüfungswissen für eine Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 GewO und für eine Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG verknüpft.
  9. Datenschutz: Erlernen eines diskreten und vertraulichen Umgangs und Erkennen von Bedrohungen oder Eingriffen in die Privatsphäre der Schutzperson.
  10. Schießausbildung: Erlernen im Umgang, dem Besitz und Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz.

Nach Abschluss der Weiterbildung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer oft ein Zertifikat oder einen Abschluss der IHK als „Personenschutzfachkraft“. Diese Qualifikation ermöglicht es den Absolventen, in verschiedenen Bereichen des Personenschutzes zu arbeiten, sei es als Teil eines Sicherheitsteams, für private Sicherheitsunternehmen oder als unabhängige Berater.

Nutzen der Weiterbildung

Ein gesetzlich anerkannter Ausbildungsberuf zum Personenschützer existiert in Deutschland bislang nicht. Der Beruf des Personenschutzes ist jedoch physisch anspruchsvoll, emotional belastend und mitunter riskant. Daher ist es sinnvoll, seine Kenntnisse und Qualifikationen ständig zu erweitern.  Anhand einer Weiterbildung können Absolventen auch ihr berufliches Profil schärfen und sich in einem bestimmten Bereich des Personenschutzes spezialisieren. Die Absolventen können sich damit einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Sie erhöhen ihre Einstiegschancen und verbessern ihre Position in Gehaltsverhandlungen.

Voraussetzungen für Personenschützer

Auch wenn es derzeit an einem offiziellen Ausbildungsberuf zum Personenschützer fehlt, müssen Berufstätige einige Voraussetzungen beachten.

  1. Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 GewO: wer Sicherheitsdienstleistungen in Form der Bewachung fremder Personen anbietet, geht einer gewerblichen Bewachungstätigkeit nach. Diese sind durch § 34a Abs. 1 GewO und die Bewachungsverordnung reguliert. Um sicherzustellen, dass die Verantwortung für das Leben anderer Personen nur an geeignete und zuverlässige Personen übertragen wird, ist das erfolgreiche Bestehen einer Sachkundeprüfung nötig. In der Sachkundeprüfung werden in einem schriftlichen Multiple-Choice-Test sowie einem mündlichen Gespräch rechtliche Grundkenntnisse, technisches Verständnis von Sicherheitseinrichtungen und unter anderem Kenntnisse im Umgang mit anderen Menschen abgefragt.
  2. Mindestalter 18 Jahre: aus § 34a Abs. 1 GewO folgt auch, dass Personenschützer mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Aufgrund der emotionalen und körperlichen Belastung sind Personenschützer in der Praxis meist noch älter.
  3. „Sauberes Führungszeugnis“: Interessenten dürfen keine relevanten Einträge im erweiterten Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) haben, d.h. bestimmte Straftaten nicht oder lange nicht begangen haben.
  4. Versicherungsnachweis: Personenschützer müssen einen Haftpflichtversicherungsnachweis unter Deckung der Mindeststummen nach § 6 BewachV nachweisen. Dies wird jedoch in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
  5. Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG: Die Berufsgruppe der privaten Personenschützer gehört neben Sicherheitskräften an Geld- und Werttransporten zu den wenigen Ausnahmen, welchen es erlaubt ist, eine Schusswaffe zu Verteidigungszwecken mitzuführen. Der Umgang erfordert jedoch einen Waffenschein, welcher wiederum den Nachweis der Waffensachkunde voraussetzt. Der Besitz wird allgemein durch eine Waffenbesitzkarte reguliert.
  6. Selbstverteidigungs- und Nahkampffähigkeiten: Kenntnisse in Selbstverteidigung und Nahkampftechniken sind oft erforderlich, um sich und die geschützte Person im Notfall verteidigen zu können.
  7. Je nach Land und Auftraggeber kann eine Sicherheitsüberprüfung oder eine Zuverlässigkeitsprüfung notwendig sein, um sicherzustellen, dass der Personenschützer keine Sicherheitsrisiken darstellt. Eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1, 2, oder sogar 3 nach dem SÜG ist zum Beispiel notwendig, wenn Arbeitsort oder Schutzperson eine besondere staatliche Funktion aufweist (Bewachung von Ministern und hochrangigen Politikern zum Beispiel).
  8. Diskretion und Vertraulichkeit: Personenschützer arbeiten oft mit vertraulichen Informationen und müssen äußerst diskret sein.
  9. Psychische Belastbarkeit: Der Beruf des Personenschützers kann stressig sein, da er mit potenziell gefährlichen Situationen und Druck von außen konfrontiert sein kann. Psychische Stärke und Stressbewältigungsfähigkeiten sind wichtig.
  10. Erfahrung: Erfahrung im Sicherheitsbereich, im Militär oder in ähnlichen Disziplinen kann von Vorteil sein und die Chancen auf eine Anstellung als Personenschützer erhöhen.