Neben der Funkverbindung kann auch ein automatischer Alarm über das Personen-Notsignalgerät (PNG) abgegeben werden. So wird die Zentrale unabhängig vom Willen des Betroffenen benachrichtigt, wenn die Person:
– sich nicht mehr bewegt
– gestürzt ist
– einen periodischen Voralarm nicht quittiert
. sie vor einer Gefahr flüchtet
– das Gerät ihr weggenommen wurde
– sich nicht mehr bewegt
– gestürzt ist
– einen periodischen Voralarm nicht quittiert
. sie vor einer Gefahr flüchtet
– das Gerät ihr weggenommen wurde
Personen-Notsignalanlagen sind Teil der persönlichen Schutzaustattung (PSA). Anwendung findet die Vorrichtung vor allem in der Bauwirtschaft und im Wachschutz.