Während der Begriff Person sich im allgemeinen Sprachgebrauch auf Menschen bezieht, sind davon aus rechtlicher Perspektive auch Unternehmen, Vereine, Körperschaften, etc. erfasst. Das Recht unterteilt in natürliche und juristische Personen. Eine natürliche Person ist jeder Mensch. Unabhängig seines Alters oder seines Geistesvermögens. Gemäß § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit Vollendung der Geburt. 

Eine juristische Person ist alles, was Träger von Rechten und Pflichten ist und damit auch unter eigenem Namen vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Dies sind nicht nur Menschen, sondern auch „fiktive Gebilde“ wie Vermögensmassen, Vereine, etc. Man unterscheidet in juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel GbR, OHG, GmbH, KG, AG u.A.) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen, etc.).