Die persönliche Eignung ist eine wichtige Voraussetzung für eine behördliche Erlaubnis im Waffenrecht für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein nach § 6 WaffG oder für die Zulassung als staatlich anerkannter Ausbilder gemäß § 29 BBiG. Die persönliche Eignung wird grundsätzlich vermutet. Das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Antragsteller persönlich geeignet ist, es sei denn, ein Ausschlussgrund liegt vor. Die Beweislast besteht aber darin, diesen Mangel nachzuweisen. Die persönliche Eignung selbst muss nicht nachgewiesen werden.

Ausschlussgründe der persönlichen Eignung nach dem Waffenrecht

Ausschlussgrunde für Ausbilder nach § 29 BBiG