Um ein Parkhaus sicher zu gestalten werden elektronische Überwachungseinrichtungen (zum Beispiel Videokameras) installiert und durch die Anwesenheit von Sicherheitspersonal wird das subjektive Schutzempfinden der Nutzer erhöht. Besonders in den Abendstunden wirkt ein Parkhaus aufgrund der großen Fläche, Schatten und der Dunkelheit für einige Menschen bedrohlich. Anhand von Optimierungen im Bereich der Service- und Hilfefunktionen über die Kommunikationseinrichtungen und der Absicherung von Kassenautomaten, wird kriminellen Handlungen Vorbeuge geleistet. Verwaltet ein Betreiber mehrere Parkhäuser, ist ein höheres Personalaufgebot und eine koordinierte Überwachung gefragt, die beispielsweise durch eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gewährleistet werden kann. Sämtliche Überwachungsbilder müssen zentral zusammengeführt werden. Mittels einem Sicherheits-Informations-Managementsystem (SIM) stehen jederzeit Schnittstellen zu den einzelnen Systemen (Kassenautomart, Zu- und Abfahrten, Fahrstühle) zur Verfügung.
Fragen im Bereich des Brandschutzes, die Festlegung von entsprechenden Brandabschnitten, Rettungswegen und automatischen Löschanlagen, sowie das notwendige Ausmaß von Beleuchtung, Belüftung und der Rauch- und Wärmeableitung, werden in der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) detailliert geregelt. Somit ist der Parkhausbetreiber für die Optimierung von Überwachungstechniken und die Einhaltung der aus der M-GarVO resultierenden Anforderungen verantwortlich.