Konzepte des Ordnungsdiensts sind vertrauensbildende Maßnahmen. Zugleich dokumentieren sie die geplanten/getroffenen Maßnahmen. Die Konzepte werden bei Großveranstaltungen ausgearbeitet und bilden die Basis der Sicherheitsveranstaltungen vor Ort und sind daher von enormer Bedeutung.
Die dokumentierten Anordnungen werden vom Betreiber, den Behörden und sonstigen Beteiligten beurteilt. Hier die Punkte, welche nach § 43 SBauVO in einem gültigen Sicherheitskonzept für Versammlungsstätten enthalten sein müssen:

1. Veranstaltung

1.1 Art der Veranstaltung, Abläufe, Beschreibung der Veranstaltung
1.2 Ort der Veranstaltung, Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Veranstaltungsfläche, maßstabgerechter Lageplan
1.3 Zeitraum der Veranstaltung
1.4 Vorlage des Veranstaltungsantrages einschl. aller erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde

2. Verantwortlichkeiten

2.1 Betreiber der Versammlungsstätte
2.2 Veranstalter
2.3 Veranstaltungsleiter, verantwortliche Person
2.4 Ordnungsdienst, Aufgaben, Anzahl und Position der erforderlichen Ordnungsdienstkräfte, Leiter des Ordnungsdienstes (Personaleinsatzkonzept)

3. Sicherheitsrelevante Faktoren

3.1 Besucherzahlen, Publikumsstruktur, Personendichte
3.2 Veranstaltungsfläche, Flächeneinteilung, Zäune und Abschrankungen
3.3 Flucht – und Rettungswege, Bemessung (max. Länge, max. Breite)
3.4 Aufstellflächen für Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst
3.5 Beschilderung, allgemein, Fluchtwegbeschilderung
3.6 Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung allgemein
3.7 Beschallung, Sicherheitsdurchsagen
3.8 Umgang mit offenem Feuer

4. Organisation

4.1 Gefährdungsanalyse
4.2 Brandsicherheitswache
4.3 Sanitätswache
4.4 Publikumslenkung – /steuerung
4.5 Krisenmanagement, Alarmierung und Zusammentri
4.6 Einsatzleitung

5. Infrastruktur

5.1 Lage / Erreichbarkeit der Versammlungsstätte
5.2 Verkehrslenkung
5.2.1 Parkflächen
5.2.2 Feuerwehrzufahrten

5.3 Entfluchtungsräume / Evakuierungsflächen
5.4 Betreuung im Bereich von Entfluchtungsräumen / Evakuierungsflächen

6. Kommunikation

6.1 Kommunikation vor der Veranstaltung, Abstimmungsgespräche mit den für Sicherheit zuständigen Behörden
6.2 Kommunikationsplan während der Veranstaltung
6.2.1 Notfallkommunikation
6.2.2 Kommunikation Veranstaltungsleitung – Brandsicherheitswache
6.2.3 Kommunikation Veranstaltungsleitung – Ordnungsdienst
6.2.4 Kommunikation Veranstaltungsleitung – Polizei
6.2.5 Kommunikation Veranstaltungsleitung – Sanitätsdienst
6.2.6 Kommunikation Brandsicherheitswache – Sanitätsdienst

6.3 Sicherheitsdurchsagen
6.3.1 Räumung der gesamten Veranstaltungsfläche
6.3.2 Räumung von Teilbereichen der Veranstaltungsfläche
6.3.3 Unwetter
6.3.4 Verkehrshindernis / gefährdendes Parken

7. Sanitätsdienstliche / rettungsdienstliche Versorgung

7.1 Behandlungsplatz
7.2 Betreuungsplatz
7.3 Regelrettungsdienst, ausreichende Kapazitäten
7.4 Transportkapazitäten einer Sanitätswache

8. Szenarien / Schadenslagen

8.1 Bombendrohung / Ankündigung eines Attentats
8.2 Unwetter
8.3 Feuer
8.4 Gefahrgutaustritt
8.5 Erkrankung / Verletzung zahlreicher Personen (MANV)
8.6 Ausfall der Stromversorgung
8.7 Überfüllung von Abschnitten / Veranstaltungsgelände
8.8 Abbruch der laufenden Veranstaltung