Ordnungsbehörde ist ein Oberbegriff für alle staatlichen Stellen, welche für die öffentliche Gefahrenabwehr zuständig sind. Also der vorbeugenden Verhinderung (Prävention) und der aktiven Bekämpfung von Gefahren (Repression). Die Ordnungsbehörden setzen sich im Wesentlichen aus den Ordnungsämtern und der Polizei zusammen. 

Wachunternehmen stellen keine öffentliche Stelle dar, sondern sind rechtlich als privates Unternehmen einzuordnen, dass gewerblichen Zwecken dient. In Ausnahmefällen werden private Sicherheitskräfte jedoch den staatliche Ordnungsbehörden zugerechnet. Dies kann sich anhand einer vertraglichen Zusammenarbeit (insbesondere Public Private Partnership) oder kraft eines hoheitlichen Beleihungsaktes ergeben. Beispiele finden sich etwa in Servicedienstleistungen an Polizeiwachen oder der zivilen Luftfahrtsicherheit. 

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