Obrigkeitlich ist ein inzwischen veralteter Ausdruck für hoheitlich und bezieht sich auf das Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat und Privaten. Die Hoheitsträger wie Polizisten, Soldaten oder Zollbeamte dürfen obrigkeitlich tätig werden. 

Das heißt, sie dürfen von Rechten Gebrauch machen, die der Allgemeinheit nicht zustehen. Dazu zählen beispielsweise: das Anordnen oder Durchführen von Personenkontrollen, Wohnungsdurchsuchungen oder Identitätsfeststellungen.