– Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,
– Vergleich der Ausführungspläne mit den Leistungsbeschreibungen, Verträgen und bauausführenden Bauunternehmen,
– Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, ordnungsgemäße Nutzung von Werkzeug,
– Überwachen von Tragwerken,
– Koordination der Beteiligten: nur fachlich geschulte Personen dürfen bestimmte Tätigkeiten durchführen,
– Detailkorrektur von Fertigteilen und bereits Gebautem,
– Erstellen von Terminplänen
– Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel durch ein Bautagebuch)
– Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
– Vergleich der Ausführungspläne mit den Leistungsbeschreibungen, Verträgen und bauausführenden Bauunternehmen,
– Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, ordnungsgemäße Nutzung von Werkzeug,
– Überwachen von Tragwerken,
– Koordination der Beteiligten: nur fachlich geschulte Personen dürfen bestimmte Tätigkeiten durchführen,
– Detailkorrektur von Fertigteilen und bereits Gebautem,
– Erstellen von Terminplänen
– Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel durch ein Bautagebuch)
– Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.