Der Begriff Objektübewachung ließe sich umgangssprachlich mit Bauüberwachung übersetzen. Dieser Sicherheitsbereich sorgt für die Sicherheit auf Baustellen. Dies umfasst die Eigensicherung der Angestellten sowie den Schutz vor feindlichen Fremdeinwirkungen (vor allem Diebstahl). Außerdem spielen rechtliche Aspekte und die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen eine wichtige Rolle.
Die Bezeichnung ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl überwachender und koordinierender Tätigkeiten. Diese lauten:
– Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,
– Vergleich der Ausführungspläne mit den Leistungsbeschreibungen, Verträgen und bauausführenden Bauunternehmen,
– Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, ordnungsgemäße Nutzung von Werkzeug,
– Überwachen von Tragwerken,
– Koordination der Beteiligten: nur fachlich geschulte Personen dürfen bestimmte Tätigkeiten durchführen,
– Detailkorrektur von Fertigteilen und bereits Gebautem,
– Erstellen von Terminplänen
– Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel durch ein Bautagebuch)
– Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.