Wachleute müssen bei Dienstantritt und während der Arbeitszeit nüchtern sein. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Der Konsum von berauschenden Mitteln vor und während des Dienstes ist untersagt.
Wachleute müssen bei Dienstantritt und während der Arbeitszeit nüchtern sein. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Der Konsum von berauschenden Mitteln vor und während des Dienstes ist untersagt.