Begriffserläuterungen

Der Begriff Notfall steht für einen unfreiwilligen Zustand oder eine Sachlage, in welcher Schäden gegen Personen, Sachwerte oder die Umwelt aufgrund eines nicht beherrschbaren Ereignisses mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zeit befürchtet werden. 

Die prominente Bezeichnung wird im alltäglichen Sprachgebrauch, Sicherheitsmanagement und von der politischen Hand gebraucht. Was im Einzelnen unter einem Notfall zu verstehen ist, hängt vom Kontext ab. So haben sich verschiedene Definition ausgeprägt. 

Notfall-Bezeichnung nach dem BSI

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) verwendet den Notfall-Begriff im Zusammenhang mit Fragen der Informationssicherheit. Nach dem BSI-STANDARDS 100-4 soll demnach unterschieden werden in folgende Sachlagen: 

Während einfache Störungen kurzzeitig auftreten und mit einer einfachen Fehlerbehebung beseitigt werden können, erfordern Notfälle eine besondere Notfallorganisation. An der Spitze dieser Aufstellung des BSI stehen Katastrophen. Eine Katastrophe ist von der enormen Größe des zu befürchtenden Schadens einerseits und der fehlenden Kontrolle durch hochprofessionelle Gremien charakterisiert. 

Notfall als Leitbegriff in der Sicherheitsbranche

Auch in der privaten Wachbranche spielt die Bezeichnung eine wichtige Rolle. Notfälle bezeichnen den Zustand, den es durch das Notfallmanagement zu beseitigen und zu vermeiden gilt. Die betriebliche Notfallorganisation wird im Schadensfall aktiv. Anhand der Maßnahmen eines vorher erstellten Sicherheitskonzeptes soll der normale Betriebsablauf möglichst schnell wiederhergestellt werden. 

Es kann unterschieden werden zwischen umweltbedingten, technischen Notfällen und medizinischen Unfällen. Umweltbedingte Notfälle ergeben sich beispielsweise aus Überschwemmungen, Erdbeben oder Unwettern. Als technischen Notfall bezeichnet man etwa das Versagen eines technischen Systems wie Gefahrenmeldeanlagen aufgrund eines Stromausfalls, Sabotage, eines Kurzschlusses oder Brandes. Zu den medizinischen Notfällen gehören Personengefährdungen, die etwa durch Arbeitsunfälle, Infektionen oder eine vorsätzliche Körperverletzung hervorgerufen werden.