Unter einem Notfall- und Gefahrensystem (kurz NGRS) versteht man allgemein technische Einrichtungen, welche auf das Erkennen bestimmter Gefahrensituationen gerichtet und die Weitergabe eines entsprechenden Alarmsignals an die zuständige Stelle (Feuerwehr, Polizei, Wach- und Schließgesellschaft) angelegt sind. 

Das NGRS wird vorwiegend in öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Hochschulen, Bibliotheken oder größeren Betriebsstätten errichtet. Es dient dem Schutz vor Unfällen, der Gesundheit von Besuchern oder Mitarbeitern und soll Vermögensschäden verhindern. Anhand entsprechender Messtechnik kann zum Beispiel vor Brandgefahren, Überfällen oder Terrorismus gewarnt werden.

NGRS sollen die Interventionszeit verkürzen. Also den Zeitraum, welcher zwischen dem Erkennen und Bekämpfen der Gefahr liegt. Dazu können Lautsprecher Handlungsanweisungen an die Betroffenen bekannt geben. Die Anwendungsrichtlinie DIN VDE 0827-1 systematisiert die technischen Eigenschaften und Anforderungen an ein Notfall- und Gefahrensystem.