Unter einer sogenannten No-go-Area versteht man einen wertenden und politisierenden Begriff für städtische Bezirke mit überdurchschnittlich hoher Kriminalität. Der Begriff wird häufig von PolitikerInnen des öffentlichen Lebens genutzt und weist auf Gebiete von Großstädten hin, die sich einer effektiven Strafverfolgung der Justiz entziehen. 

Der Begriff unterstellt in seiner heutigen Verwendung, dass bestimmte öffentliche Flächen nicht mehr zu betreten seien, da man dort der hohen Gefahr ausgesetzt sei, Opfer einer Straftat zu werden. Mit der Nutzung der Bezeichnung geht daher in der Regel die Forderung nach einem „härter durchgreifenden Rechtsstaat“ anhand eines verstärkten Aufkommens an Sicherheitspotential und mehr Überwachung einher. Anderer Politiker, wie zum Beispiel der damalige nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger, lehnen den Begriff ab und sprechen alternativ von „Angsträumen“.