Des Weiteren sind folgende Dinge bei einer Montage von Nebelgeräten zu beachten:
– die Anlagen dürfen in keinem Fall durch Überfallalarm ausgelöst werden, da sich sonst umkalkulierbare Risiken für Angestellte ergeben;
– im Alarmbereich dürfen keine Rauchmelder installiert sein (alternativ Wärmemelder);
– um Panikreaktionen der Umwelt zu vermeiden, muss der Nebel klar von Brandrauch unterscheidbar sein;
– die Anlage muss von der Polizei genehmigt werden;
– der Raum muss schnell ausgelüftet werden können.
Nebelanlagen können wahlweise nassen und trockenen Nebel generieren. Trockener Nebel arbeitet auf Pulverbasis und ist nicht so dicht. Dem Pulver ist allerdings Pfeffer beigemischt, sodass der Einbrecher zum Verlassen des Raumes gedrängt werden soll.