Nebelgeräte fluten einen geschlossenen Raum bei Alarmauslösung binnen Sekunden mit Nebelgas, sodass der Einbrecher die Orientierung verliert.
Eine professionelle Nebelanlage muss laut der VdS-Richtlinie 2525 einen Raum für mindestens 20 Minuten einnebeln können, sodass die Sichtweite maximal 30 cm beträgt. Dabei darf das Gas nicht gesundheitsschädlich wirken und muss für Mensch und Sachen aller Art (Nahrungsmittel, Metalle, Bekleidung, Leder, Teppiche) ungefährlich sein. So dürfen dem Gas keine Reizstoffe zugefügt werden und es sollen keine sichtbaren Rückstände entstehen.

Des Weiteren sind folgende Dinge bei einer Montage von Nebelgeräten zu beachten:
– die Anlagen dürfen in keinem Fall durch Überfallalarm ausgelöst werden, da sich sonst umkalkulierbare Risiken für Angestellte ergeben;
– im Alarmbereich dürfen keine Rauchmelder installiert sein (alternativ Wärmemelder);

– um Panikreaktionen der Umwelt zu vermeiden, muss der Nebel klar von Brandrauch unterscheidbar sein;
– die Anlage muss von der Polizei genehmigt werden;
– der Raum muss schnell ausgelüftet werden können.

Nebelanlagen können wahlweise nassen und trockenen Nebel generieren. Trockener Nebel arbeitet auf Pulverbasis und ist nicht so dicht. Dem Pulver ist allerdings Pfeffer beigemischt, sodass der Einbrecher zum Verlassen des Raumes gedrängt werden soll.