Die Nachschließsicherheit ist ein Maß für die Sicherheit, dass ein Schließsystem nicht mit einem anderen als den vorgesehenen Schlüssel geöffnet werden kann. Je nach Anwendung wird ein gewisser Erschwerungsgrad gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist abhängig von spezifischen Vorschriften und Richtlinien . Die Nachschließsicherheit ist somit Bestandteil folgender Normen:
– 20.000 in RAL RG 607/5
– 25.000 in EN 1303 Klasse 4 (Kl. P1 in DIN 18252 99-09)
– 50.000 in EN 1303 Klasse 5 (Kl. P2 in DIN 18252 99-09)
– 100.000 in EN 1303 Klasse 6 (Kl. P3 in DIN 18252 99-09)