Funktionen

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ist ein Regelwerk des Bundes. Darin werden die einzelnen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnungen zusammengefasst. Der Muster-Verordnung kommt keine rechtlich unmittelbar verbindliche Wirkung zu. 

Die bundesweit gültige Muster-Versammlungsstättenverordnung soll stattdessen als Richtmaß zur Seite stehen und verfolgt klarstellende Funktionen. Ähnliche Muster-Ordnungen finden sich zum Beispiel im Baurecht durch die Muster-Baustättenverordnung. 

Rechtlicher Hintergrund

Die rechtliche Regelungskompetenz in Fragen des Schutzes von Versammlungsstätten, wie auch im Baurecht, liegt bei den Bundesländern. Die Trennung in Kompetenzen des Bundesstaates und der einzelnen Bundesländer bezeichnet man als Föderalismus. Das föderalistische Prinzip ist ein wesentliches Prinzip im Öffentlichen Recht und wird grundrechtlich geschützt. Der Bundestag darf nur dann Gesetze beschließen, wenn er dazu ermächtigt ist. 

Folglich dürfen die Muster-Verordnungen keine rechtlich verbindlichen Aussagen treffen. Die Versammlungsstättenverordnungen der 16 Bundesländer sind zwar sehr ähnlich, dennoch gibt es geringfügige Unterschiede. Damit diese Unterschiede nicht zur Konfusion führen, falls die beteiligten Akteure aus unterschiedlichen Bundesländern kommen, bezieht man sich in der Praxis häufig auf die Muster-Verordnung. Damit hat die  Muster-Versammlungsstättenverordnung zwar nur eine geringe rechtliche, aber große praktische Relevanz.