Allgemeines
Die Bezeichnungen Multicopter/Drohne/UAV stehen für eine Vielzahl verschiedener Formen unbemannter Luftfahrzeuge, die vom Boden aus mithilfe einer Fernsteuerung oder über einen Computer bedient werden. Die Technologie geht auf militärische Entwicklungen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurück und wurde in den 2000ern für die zivile Nutzung auf den Markt gebracht. Drohnen umfassen in der gewerblichen Sicherheit ein breites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten. Dazu zählen Revierbewachung, Überwachung von Versammlungsstätten, Werkschutz sowie diverse Geoinformationssysteme.

Aufgrund der rechtlichen Gleichsetzung zwischen sportlicher und gewerblicher Nutzung, gibt es derzeit noch juristische Hemmnisse, die der Sicherheitsbranche ein volles Ausschöpfen des vorhandenen Potentials erschwert. Indem stetig leistungsstärkere und zugleich präzise Drohnen konzipiert werden, ergeben sich zunehmende Chancen für eine professionalisierte Anwendung. So werden Drohnen für ein breites Aufgabenspektrum in naher Zukunft von weitreichender Bedeutung sein.

Für die Sicherheit sind unbemannte Flugobjekte (UAV, unmanned aerial vehicle) vor allem für Kontroll- und Überwachungsaufgaben von Bedeutung. Indem die Geräte mit Kameras und Sensoren ausgestattet werden, können damit größere Areale flächendeckend aus der Luft erfasst werden. Darüber hinaus dienen mit Waffen ausgestattete Drohnen zur Ausführung militärischer Operationen.

Die Abmessung und Ausführung einer Drohne ist abhängig von dessen Zweck. So variieren Größe und Form von ein paar wenigen Zentimetern (Mikrodrohne) bis hin zu Aufklärungsdrohnen mit der Spannweite eines Verkehrsflugzeugs à 60 Meter. Neben der Sicherheit wird die Technologie auch für Vermessungen und Inspektionen aller Art genutzt. Des Weiteren profitiert die Forschung von Drohnen. Vereinzelt werden Luftfahrzeuge auch bereits von Lieferdiensten genutzt.

Revierbewachung
Für private Sicherheitsdienste gelten nicht andere gesetzlichen Bestimmungen als für Privatpersonen, die die Geräte in ihrer Freizeit nutzen. Im Vergleich zur Polizei oder dem Militär ist das Sicherheitsgewerbe in der Nutzung erheblich eingeschränkt. So begegnen einige Unternehmen der Technologie aufgrund von gesetzlichen Hemmnissen, wie einem Sichtflugverbot und Nachtflugverbot oder einer erforderlichen Aufstiegsgenehmigung für bestimmte Modelle, mit Skepsis.

Grundsätzlich sollte das Potential rund um die Forschung unbemannter Luftfahrzeuge nicht unterschätzt werden. Auch wenn die Entwicklung von Drohnen noch in ihren Kinderschuhen steckt, ist auf internationaler Ebene ein klarer Trend zu automatisierten Flügen erkennbar. Trotz derzeitiger Zurückhaltung, werden auf mittelfristige Sicht beispielsweise autonome Nachtflüge erforscht werden. Dessen Einsatz würde erhebliche Vorteile mit sich bringen, sodass hier auch eine Chance für Reformen zur rechtlichen Aufwertung der gewerblichen Nutzung von Drohnen besteht.

Versammlungsstätten
Bei vorhandener Aufstiegsgenehmigung können private Unternehmen in der Sicherheit Drohnen für Aufklärungsflüge nutzen. Dazu zählen Großereignisse wie Demonstrationen, Konzerte, Sportereignisse und sonstige Formen von sicherheitsrelevanten Versammlungen. Neben der Unterstützung vor Ort können mithilfe von UAVs verwendete Sicherheitskonzepte bewertet und überdacht werden. Aus der Vogelperspektive betrachtet wird ein ganzheitlicher Blick gewonnen, durch den Schwachstellen erkannt und behoben werden können. Eine mit Kamerasensoren ausgestattete Drohne erkennt Situationen mit einer gefährlich hohen Personendichte. Das Sicherheitspersonal kann entsprechende Maßnahmen ergreifen (Eingänge sperren und Einlassstopps durchführen).

Werkschutz
Ein anderes Anwendungsgebiet liegt im Werkschutz. So können UAVs mit Wärmebildkameras ausgestattet werden und Tiere als auch Menschen orten, die sich auf das betriebsinterne Gelände „verirrt“ haben. Dabei übernimmt ein Sicherheitsmitarbeiter die Steuerung des Fluggerätes, während ein Kollege sich um die Kamera kümmert. Für einen fachgerechten Umgang sind Schulungen und die Erteilung spezieller Fluglizenzen notwendig. Durch den unternehmerischen Einsatz der neuen Technologie, wird ein neuer Einsatzbereich im Sicherheitsgewerbe geschaffen. Daher müssen Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, die sich mit UAVs auseinandersetzen. Während bereits heute von privater Seite aus Kurse zu Drohnenflügen angeboten werden, ist bei steigender Bedeutung der Technologie davon auszugehen, dass dies in institutionalisierter Form von professionellen Ausbildern übernommen wird.

Brandschutz
Besonders der Brandschutz kann von Drohnen profitieren. So lassen sich aus der Luft Gaslecks und Rohrbrüche leichter erkennen. Ebenso können Glutnester ausfindig gemacht werden. In größeren Werkhallen können vom Boden aus schwer zugängliche Orte an hohen Decke größerer Betriebshallen angesteuert werden. Sollen etwa an Fabrikhallen angebrachte Rauchmelder kontrolliert werden, führt dies zu einem immensen logistischen Aufwand, welcher durch Drohnen umgangen wird. So können die anfallenden Kontroll- und Wartungsarbeiten an schwer zugänglichen Meldern von einem externen Dienstleister mit dessen Fluggeräten und geschultem Personal übernommen werden. Gleiches gilt für Sichtflüge an Dacharealen, Sonnenkollektoren, Schornsteinen oder Behälterkontrollen. Die Flugroboter können ebenfalls bei realen Gefährdungen eine Unterstützung bieten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erwägt den Einsatz von Drohnen-Schwärmen im Falle eines Flächenbrandes. So sollen Roboter die Schadstoffe in der Luft berechnen und Ausbreitungsrichtung und -geschwindigkeit des Schadensfeuers ermitteln.

Geoinformationssysteme
Aktuell tragen Geoinformationssysteme mehr zur Prävention bei. Bei gegenwärtigen Gefahrenlagen ist dessen Nutzen eher gering. Zwischen Anforderung und Bereitstellung der benötigten Bilder vergehen mindestens 24 Stunden, nicht selten auch drei Tage. Drohnen stellen eine Alternative dar, dieses Problem zeitlicher Verzögerung zu lösen und Geostrategien konkreten Rettungseinsätzen zugänglich zu machen. Unbemannte Luftfahrzeuge sind aufgrund ihrer geringen Distanz zur Gefahrenquelle in der Lage, hochauflösende Bilder in Echtzeit zu übertragen. Im Bevölkerungsschutz sind Drohnen daher ein Werkzeug in Bereichen der Lageerfassung, Vermisstensuche und sonstigen Aufklärungs- und Einsatzflügen. Dabei geht es vordergründig um die Beschaffung von Überblicksinformationen. In eingestürzten und nicht betretbaren Gebäuden können Mikrodrohnen nach Personen suchen. Anhand von Wärmebildkameras und Restlicht- oder Infrarotsensoren, erkennen UAVs die wichtigen Stellen. Die erhobenen Daten verschaffen im Zweifel Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Weiterhin dienen Drohnen dabei zur Entscheidungsunterstützung.

Bei Erdbeben und sonstigen umweltbedingten Katastrophen können mithilfe von Akustiksensoren Personen ausfindig gemacht werden. Ebenso kann die Qualität einer Schadstoff-Kontamination bestimmt werden. Die Drohne dient hierbei als eine Art „fliegendes Labor“. Auf Basis der gesammelten Erkenntnisse werden Schutzmaßnahmen für Rettungskräfte und die Bevölkerung abgeleitet.