Eine Mitarbeitersperre oder Aussperrung bezeichnet eine vom Arbeitgeber verordnete berufliche Freistellung des Arbeitnehmers. Während dieser Phase werden weder Löhne gezahlt noch Mitarbeiter finanziell entschädigt. Mitarbeitersperren gehören zu den Strategien des Arbeitgebers in Streiksituationen. Denn so werden die Kosten der Gewerkschaften deutlich erhöht, weil zusätzliche Kosten für die finanzielle Versorgung des Arbeitnehmers anfallen. Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Aussperrung. Eine suspendierende Mitarbeitersperre ist vorübergehend und endet automatisch in der Weiterführung des Berufes. In einer lösenden Mitarbeitersperre wird der Arbeitnehmer endgültig aus einem Betrieb entlassen. Gründe dafür können sehr verschieden sein. Häufig sind es verhaltensbedingte Sachen, wie chronische Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers. Elementare Beweggründe für eine Mitarbeitersperre vertraglich festgehaltene, doch nicht erfüllte Leistungen oder Leistungsmängel. Manipulationen im Betrieb, sowie kriminelle Aktivitäten außerhalb des Berufes können eine Aussperrung zur Folge haben.
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Der Arbeitnehmer hat das Recht, Einspruch gegen die Kündigung zu erheben. Dies geschieht durch eine Kündigungsklage am Arbeitsgericht. Die Einreichung dieser Klage muss schriftlich erfolgen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist in diesem Fall sehr zu empfehlen. Unabhängig vom Urteilsausgang muss der Gekündigte die Kosten tragen. Mitglieder einer Gewerkschaft werden deutlich seltener gekündigt. Dies liegt daran, dass ein guter Rechtsschutz gegeben ist. Angehörige einer Gewerkschaft haben erfahrene Rechtsberater, die in arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen. So kann gegen eine Kündigung zügig vorgegangen werden.