Der Arbeitnehmer hat das Recht, Einspruch gegen die Kündigung zu erheben. Dies geschieht durch eine Kündigungsklage am Arbeitsgericht. Die Einreichung dieser Klage muss schriftlich erfolgen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist in diesem Fall sehr zu empfehlen. Unabhängig vom Urteilsausgang muss der Gekündigte die Kosten tragen. Mitglieder einer Gewerkschaft werden deutlich seltener gekündigt. Dies liegt daran, dass ein guter Rechtsschutz gegeben ist. Angehörige einer Gewerkschaft haben erfahrene Rechtsberater, die in arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen. So kann gegen eine Kündigung zügig vorgegangen werden.