Inhalte
Eine Mitarbeiterakte (auch Personalakte) wird von jedem Betrieb angelegt und sammelt alle relevanten Informationen über einen Angestellten. Darin können Daten festgehalten werden, die für ein Arbeitsverhältnis relevant sind. Dazu gehören: Kopien amtlicher Urkunden, Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen, sowie Vertragsbezogenes. Auch Abmahnungen werden dort üblicherweise vermerkt. Die genaue Form der Mitarbeiterakte ist nicht vorgeschrieben. Es kann auf Papier oder in elektronischer Art erfolgen. 
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Pflichten
Da die Personalakte personenbezogene Daten sammelt, fällt sie unter Datenschutzpflichten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen Zugriff haben, die die Informationen über den Mitarbeiter angehen. Die Akten sind zum Schutze vor Unbefugten gesichert aufzubewahren. Dahinter steht zum einen der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Zum andern erklären wirtschaftliche Überlegungen die zu wahrende Vertraulichkeit. Denn mit der Steuer-Identifiaktionsnummer könnten nicht berechtigte Personen Vermögensschäden anrichten. Ferner gilt der Minimalgrundsatz: es dürfen nicht mehr Informationen gesammelt werden, als für den beabsichtigten Zweck benötigt werden. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Löschung oder Berechtigung unrichtiger Tatsachen.  Der Beschäftigte hat außerdem einen rechtlichen Anspruch, die Akte einsehen und gegebenenfalls Kopien davon machen zu dürfen (§ 83 Abs. 1 BetrVG).