Kurzerklärung

Unter dem Titel „Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ stets ein gesetzliches Verbot nach § 132a StGB. Demnach steht der Missbrauch von Titeln, etc. unter Strafe und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. 

Schutzzweck

Die Norm dient dazu, dass Vertrauen der Allgemeinheit in die Echtheit von Amts- oder Dienstbezeichnungen oder Ähnlichem zu wahren. Die Bevölkerung soll vor Hochstaplern geschützt werden. Außerdem dient das Gesetz dazu, die Autorität der geschützten Bezeichnungen aufrechtzuerhalten. 

Geschützte Objekte:

In § 132a Abs. 1 StGB werden einige Objekte aufgelistet, dessen Missbrauch nach § 132a StGB zu bestrafen ist. Dazu zählen: 

Auswirken auf die Dienstkleidung

Die Strafnorm ist für das Tragen von Dienst- und Schutzkleidung relevant. Wachkräfte tragen bei Ausübung ihrer Wachtätigkeit entsprechende Dienstkleidung. Anhand der Dienstkleidung sind die Sicherheitsmitarbeiter für andere Beteiligte wie Kunden oder Besucher optisch von sonstigen Personen zu unterscheiden. 

Die Kleidung von privaten Wachkräften darf durch ihr Erscheinungsbild auch Seriosität zum Ausdruck bringen. Die Artikel dürfen jedoch niemals den Anschein staatlicher Autorität erwecken. Der Uniformsbegriff von § 132a StGB bezieht sich auf hoheitliche Uniformen wie Polizei- oder Soldatenuniformen (ausgenommen sind Karnevals- oder Scherzartikel). Würden Sicherheitskräfte Dienstkleidung tragen, die den Anschein von Staatsmacht für einen neutralen Beobachter auslösen könnte, so kann dies für den Wachunternehmer und den Wachmitarbeiter eine Strafbarkeit nach § 132a StGB nach sich ziehen. 

Daher ist in § 12 der Bewachungsordnung ausdrücklich für Sicherheitskräfte, die ein Gewerbe nach § 34a GewO ausüben: 

„Bestimmt der Gewerbetreibende für seine Wachpersonen eine Dienstkleidung, so hat er dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.“