Jeder in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Feuerlöscher muss eine bestimmte Mindestfunktionsdauer aufweisen. Die Löschgeräte dürfen mit anderen Worten eine gewisse Betriebsdauer nicht unterschreiten.
Die Funktionsdauer ist abhängig von der Füllmenge des Löschers. Es sind folgende Mindestwerte zu beachten:
Füllmenge in Kilogramm | Dauer in Sekunden |
bis 3 | 6 |
3 bis 6 | 9 |
6 bis 10 | 12 |
über 10 | 15 |
In der Praxis werden diese Werte in der Regel deutlich überschritten.