Die Meldebereitschaft beschreibt im Grunde die Funktionsfähigkeit eines Gefahrenmelders. Gemäß DIN VDE 0833-1 ist eine Komponente meldebereit, wenn dessen Informationen ausgewertet werden können. Die Meldebereitschaft ist ein Zustand, welcher für die Sicherheitsgarantie einer Gefahrenmeldeanlage unabdinglich ist. Dieser Zustand beinhaltet, dass der Sensor sich im Ruhezustand befindet und ein Zugriff nur dem berechtigten Personenkreis ermöglicht wird. Trotz dem Vorhandensein einer meldebereiten Anlage können Fehler bei der Bedienung (beispielsweise Fehlalarm) durch menschliches Tun hervorgerufen werden. Ein Leitprinzip in der Sicherheit ist daher so viele Prozesse wie möglich zu automatisieren, um menschliches Versagen auszuschließen. Die Alarmsicherheit wird zusätzlich durch das Einführen von Zwangsläufigkeit erhöht. Dies meint, dass bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen, um einen weiteren Schritt überhaupt erst durchführen zu dürfen. Zum Beispiel: das automatische Scharfschalten einer Brandmeldeanlage wird erst dann erlaubt, wenn alle Melder meldebereit und funktionstüchtig sind.